1 Geltungsbereich

1.1 Für Dienstleistungsverträge über Beratungsleistungen im Bereich der operativen Personalwirtschaft gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Alle Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

2 Projekt- und Leistungsbeschreibung

2.1 Die Vertragsparteien werden die Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen.
2.2 In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.

3 Durchführung des Vertrages

3.1 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung des Kunden bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für die Umsetzung der Beratungsleistung in ihrer Gesamtheit sowie für deren Ergebnisse und Konsequenzen.
3.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der Auftragnehmer die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nur im vertraglich vorgesehenen Umfang, jedoch wird der Auftragnehmer bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

4 Termine und Fristen

4.1 Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.
4.2 Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Kunde hat im Falle des Verzuges des Auftragnehmers das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag unter Ausschluß aller anderen Rechte - mit Ausnahme der Rechte nach Ziff. 4.3 - fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die unter dem betreffenden Vertrag von dem Auftragnehmer bis zur Kündigung erbracht worden sind, werden vom Kunden vollständig bezahlt.
4.3 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5%, maximal jedoch auf 5% des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

5 Ansprechpartner der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre Ansprechpartner nebst Stellvertreterregelungen für Fragen ihrer Zusammenarbeit treffen.

6 Mitwirkung des Kunden

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden.
6.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Kunden.
6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung.
6.4 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten.
6.5 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

7 Preise und Zahlungsbedingungen


7.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
7.3 Bei Mehrfachbesetzungen, die über das vereinbarte Suchkontingent hinausgehen, werden für jeden weiteren Kandidaten 50 % des vereinbarten Honorarsatzes fällig.
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Kunden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Er darf die Ergebnisse aller vom Auftragnehmer unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

9 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum erbringen.

10 Haftung

10.1 Für die Haftung des Auftragnehmers gelten die gleichen Grundsätze wie wenn der Auftragnehmer festangestellter Arbeitnehmer des Kunden wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich zwingend haftet.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.
10.3 Soweit Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.

11 Vertraulichkeit

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
11.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich von Dritten erhält oder erhalten hat bzw. die bei Vertragsabschluß allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt werden.
11.3 Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend verpflichten.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Dienstleistungsvertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Kunden gemäß dessen schriftlicher Weisung nur unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
11.5 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

12 Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.

13 Vertragsbeendigung, Kündigung

13.1 Jegliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

14 Sonstiges

14.1 Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
14.2 Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
14.3 Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.
14.4 Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
14.5 Der Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist in dem Dienstvertrag zu bezeichnen.
14.6 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige Sitz des Auftragnehmers.